Biodiversitätsinitiative

Am 22. September 2024 wird das Schweizer Stimmvolk über die Biodiversitätsinitiative abstimmen. Die GLP Urtenen-Schönbühl empfiehlt den Stimmberechtigten die Initiative zur Annahme.

Was versteht man unter Biodiversität?

Biodiversität, auch biologische Vielfalt genannt, umfasst die gesamte Bandbreite des Lebens auf der Erde. Sie manifestiert sich auf drei wesentlichen Ebenen:

 

  • Artenvielfalt: Dies bezieht sich auf die Anzahl und Vielfalt verschiedener Arten von Tieren, Pflanzen, Pilzen und Mikroorganismen in einem bestimmten Gebiet.
  • Ökosystemvielfalt: Hierbei geht es um die Diversität der Lebensräume und Ökosysteme wie Wälder, Gewässer und Wiesen.
  • Genetische Vielfalt: Diese Ebene betrifft die Variationen im Erbgut (DNA) innerhalb einer Art. Eine hohe genetische Vielfalt ist entscheidend für die Anpassungsfähigkeit und das Überleben von Arten, besonders angesichts sich ändernder Umweltbedingungen.

 

In der Schweiz ist die Biodiversität stark bedroht: Ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten ist gefährdet oder bereits ausgestorben, und die Hälfte der Lebensräume ist in Gefahr.

Wie hängen Biodiversität und Klimawandel zusammen?

Die Biodiversitäts- und die Klimakrise verstärken sich gegenseitig. So ist der Klimawandel aktuell die drittwichtigste Ursache für den Verlust der Biodiversität; ab 2050 gar die wichtigste. Umgekehrt schützen intakte Ökosysteme vor den Folgen des Klimawandels: Moore und Wälder binden riesige Mengen an CO2. Bäume und Gewässer sorgen für Abkühlung. Natürliche Flussläufe helfen gegen Hochwasser, Wälder schützen Berggebiete vor Murgängen und Lawinen. Massnahmen gegen Klimawandel und Biodiversitätsverlust können sich gegenseitig unterstützen.

Worum geht es bei der Biodiversitätsinitiative?

Die Biodiversitätsinitiative, offiziell bekannt als Eidgenössische Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft», fordert Bund und Kantone auf, die notwendigen Massnahmen zum Schutz der Biodiversität zu ergreifen, um die negative Entwicklung zu stoppen und so die Lebensgrundlagen für die zukünftigen Generationen zu sichern. Es existiert kein indirekter Gegenvorschlag.

 

Mit einem neuen Verfassungsartikel Art. 78 a «Landschaft und Biodiversität» sollen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür sorgen, dass schutzwürdige Landschaften, Ortsbilder, Natur- und Kulturdenkmäler sowie geschichtliche Stätten bewahrt werden. Die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe sollen auch ausserhalb der Schutzgebiete geschont werden.

 

Die Biodiversitätsinitiative setzt sich für eine verstärkte Integration der Biodiversität in die Landbewirtschaftung ein. Sie fordert die Ausweitung von Schutzgebieten und verlangt erhöhte finanzielle Mittel zur flächendeckenden Förderung der biologischen Vielfalt. Laut Bundesrat würde die Initiative zusätzliche Kosten von 375 bis 443 Millionen Franken pro Jahr verursachen. Dies entspricht etwa 0.1% der Staatsausgaben der Schweiz.

Welche Argumente sprechen für die Initiative, welche dagegen?

Die Befürworter der Initiative (vgl. www.biodiversitaetsinitiative.ch) argumentieren im Wesentlichen, dass der Handlungsbedarf dringend ist und es jetzt darum geht, die Lebensgrundlagen für die zukünftigen Generationen zu sichern. Ein Nichthandeln könnte ab 2050 jährliche Kosten von 14 bis 16 Milliarden Franken verursachen. Es gilt, diese langfristigen Kosten zu verhindern.

 

Für die Gegner (vgl. www.biodiversitaetsinitiative-nein.ch) geht die Initiative zu weit. Sie argumentieren im Wesentlichen, dass die einheimische Versorgung geschwächt würde, die Energie- und Lebensmittelproduktion eingeschränkt, die Nutzung des Waldes sowie touristische Infrastrukturen im ländlichen Raum erschwert und das Bauen verteuert.

GLP Urtenen-Schönbühl sagt Ja zur Biodiversitätsinitiative

Die GLP Urtenen-Schönbühl empfiehlt den Stimmberechtigten von Urtenen-Schönbühl, die Initiative anzunehmen. Der Handlungsbedarf ist nachgewiesen und seit Langem bekannt. Bund und Kantone hätten die Möglichkeit gehabt, griffige Massnahmen zur Förderung der Biodiversität zu ergreifen, jedoch darauf verzichtet. Jetzt müssen sie mit einem Verfassungsartikel dazu gezwungen werden.

 

Die Argumente der Gegner überzeugen die GLP Urtenen-Schönbühl nicht: Die Initiative kann mit Augenmass umgesetzt werden, so dass keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Energie- und Lebensmittelproduktion resultieren.

 

 

Für die GLP Urtenen-Schönbühl: Stefanie Borkenhagen